| Wer hat Anspruch auf Krankenkassenzuschuss? |
|
|
|
| Geschrieben von: Administrator |
|
Wer hat Anspruch auf Krankenkassenzuschuss?
Die Kassen übernehmen in diesen Fällen den jeweils geltenden Zuschuss für den Haarersatz der Kurzzeitversorgung. Auch Frauen und Kinder haben natürlich als Fällen den jeweils geltenden Zuschuss für den Haarersatz der Kurzzeitversorgung. Auch Frauen und Kinder haben natürlich als Zuschüsse. Grundsätzlich gilt, dass Krankenkassen Kosten für Zweithaar nur anteilig tragen und die Höhe dieser anteiligen Zuschüsse zudem bei den einzelnen Krankenkassen variiert. |

Ratgeber



